Das Bonusheft dient Versicherten als (lückenlosen) Nachweis des regelmäßigen Zahnarztbesuches für die gesetzlichen Krankenkassen. Doch hinter diesem Begriff versteckt sich mehr als nur ein kleiner Bonus: Denn es ermöglicht Zuschüsse zum Zahnersatz, der sich mit laufender Zeit erhöht.
Zeigen Sie Ihr Bonus-Heft einfach bei jedem Termin in unserer Praxis vor und wir stempeln Ihren Besuch ab. Gerne tragen wir auch die vergangenen Termine nach oder bewahren Ihr Bonus-Heft in unseren Patientenakten für Sie auf.
Mit welchen Zuschüssen durch das Bonusheft kann ich rechnen?
Wer nachweisen kann, dass er oder sie in den vergangenen fünf Jahren mindestens einmal im Kalenderjahr bei einer Untersuchung oder Prophylaxe beim Zahnarzt war und deren Mundraum eine regelmäßige Zahnpflege zeigt, erhält von der Krankenkasse einen Zuschuss von 20% auf die Vertragsleistung. Der Zuschuss erhört sich somit von 50% auf 60% (also um 20% der 50%).
Wer sogar nachweisen kann, dass die letzten zehn Jahre ein jährlicher Besuch beim Zahnarzt stattgefunden hat, profitiert von einer Erhöhung des Zuschusses um weitere 10% (insgesamte Erhöhung: 30% auf die 50%). Der Zuschuss auf die Vertragsleistung erhöht sich somit von 60% auf 65%.
Achtung: Bei Kindern und Jugendlichen ab dem 6. Bis zum 18. Lebensjahr muss in jedem Kalenderhalbjahr eine Individualprophylaxe nachgewiesen werden.
Was passiert, wenn ich ein Jahr aussetze?
In diesem Fall entsteht leider eine Lücke im Bonusheft und die Zählung der Jahre beginnt von vorne. Doch nicht nur aus diesem Grund ist der jährliche Besuch beim Zahnarzt extrem wichtig, daher weisen wir gerne darauf hin: Der regelmäßige Besuch beim Zahnarzt vermindert Kosten für Zahnersatzleistungen nicht nur durch den steigenden Zuschuss, sondern durch Prophylaxe und Früherkennung können viele Probleme verhindert oder schneller beseitigt werden. Das Bonusheft rechnet sich also mehrfach.
Auch bei einem Zahnarztwechsel verliert das Bonusheft nicht seine Gültigkeit. Gerne führen wir das Bonusheft Ihres alten Zahnarztes fort oder legen Ihnen ein neues an. Aber denken Sie daran: Das alte Bonusheft nicht wegwerfen, da Sie dieses auch als Nachweis für eine lückenlose Reihe benötigen können.